Allgemeine Informationen Psychotherapie
PsychotherapeutInnen behandeln psychische Leiden nicht durch Medikamente, sondern mittels psychotherapeutischer Verfahren. Sie kommen aus unterschiedlichen Fachrichtungen.
INfos – ärztliche bestätigung – KOSTENRÜCKERSTATTUNG
Für den Kostenzuschuss muss vor dem 2. Termin eine ärztliche Untersuchung (HausärztInnen, PsychiaterInnen) erfolgen.
Dafür benötigen Sie eine Bestätigung, die Sie in der 1. Sitzung bei mir erhalten oder im Folgenden downloaden können. Diese Bestätigung ist für die Sozialversicherungsträger und wird mit den Rechnungen eingereicht.
Bestätigung für die ärztliche Untersuchung bei Inanspruchnahme von Psychotherapie
Ab der 11. Behandlungsstunde muss für die Weitergewährung des Zuschusses ein Antrag gestellt werden, den Sie von mir rechtzeitig erhalten.
Verschwiegenheit
Alle PsychotherapeutInnen sowie Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte verpflichtet. (§15 Psychotherapiegesetz). In Österreich ist die Ausübung der Psychotherapie seit 1991 gesetzlich geregelt.
Therapievereinbarung
Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten, beginnend mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Vor- und Nachbereitungszeit von 10 Minuten werden auf der Honorarnote vermerkt. Die Häufigkeit und Gesamtdauer der Psychotherapiesitzungen/ Beratungen hängt von mehrern Faktoren ab und wird individuell vereinbart.
Privatkontakte und Psychotherapie, Beratung, Supervision etc. schließen einander aus.
Termine müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden (per Telefon, E-Mail oder SMS), ansonsten wird das volle Honorar (Ausfallshonorar) verrechnet.
Das heißt für Absagen genügt es in allen Fällen, dass Sie mir mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin eine E-mail schreiben (barbara.lagger@gmx.at), mich anrufen, auf meine Mailbox sprechen (Telefon: 0699 110 57 170) oder eine SMS zu schreiben. Sie sind dabei nicht darauf angewiesen, mich persönlich zu erreichen!
Bitte beachten Sie, dass nicht in Anspruch genommene bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Stunden leider nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden können!
Ein vollfinanzierter Kassaplatz über das Netzwerk Psychotherapie sieht auch eine 48 Stunden Absageregelung vor. Wenn das Ausfallshonorar nicht binnen einer Woche bezahlt wird, dann bekommt jemand von der Warteliste den frei werdenden Platz.
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten gilt eine vereinbarte Stunde als ausgefallen und es besteht keine Wartepflicht seitens der Therapeutin über diesen Zeitraum hinaus.
Kosten
In der Regel gibt es über die Österreichische Gesundheitskasse einen Zuschuss für Psychotherapie (Gesprächstherapie) bei eingetragenen PsychotherapeutInnen, wobei Paartherapie hiervon ausgeschlossen ist;
Sie haben die Möglichkeit in meiner Praxis bar oder bargeldlos mittels EC-Karte zu bezahlen.
Psychotherapie Erwachsene
1 Einheit à 50 Minuten: € 100
Zuschüsse der jeweiligen Sozialversicherungsträger
€ 31,50 – ÖGK (vormals GKK) Selbstbehalt: € 68,50
€ 42,40 – BVAEB (vormals BVA & VAEB) Selbstbehalt: € 57,60
€ 45,00 – SVS (vormals SVA & SVB) Selbstbehalt: € 55,00
Zudem wird eine psychotherapeutische Behandlung von verschiedenen
Zusatzversicherungen abgedeckt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an ihren Zusatzversicherungsträger.
Es gibt ein begrenztes Kontingent an Sozialtarifplätzen für Menschen mit nachweislich geringem Einkommen. Der Selbstbehalt ist hier geringer.
In der Steiermark gibt es auch ein Kontingent an vollfinanzierten Kassenplätzen, die durch das Netzwerk Psychotherapie Steiermark verwaltet werden und im Gesundheitszentrum Frauental bei mir möglich sind.
Psychotherapie Kinder- und Jugendliche
1 Einheit à 50 Minuten: € 110
Zuschüsse der jeweiligen Sozialversicherungsträger
€ 31,50 – ÖGK (vormals GKK) Selbstbehalt: € 78,50
€ 42,40 – BVAEB (vormals BVA & VAEB) Selbstbehalt: € 67,60
€ 45,00 – SVS (vormals SVA & SVB) Selbstbehalt: € 65,00
Zudem wird eine psychotherapeutische Behandlung von verschiedenen
Zusatzversicherungen abgedeckt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an ihren Zusatzversicherungsträger.
Zuschüsse können zusätzlich bei den Bezirkshauptmannschaften beantragt werden.
In der Steiermark gibt es auch ein Kontingent an vollfinanzierten Kassenplätzen, die durch das Netzwerk Psychotherapie Steiermark verwaltet werden und im Gesundheitszentrum Frauental bei mir möglich sind.
Im Projekt „Gesund aus der Krise“ wird die psychosoziale Versorgung für Kinder und Jugendliche österreichweit angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie bei mir.
Paartherapie
1 Einheit à 75 Minuten: € 150
Elternberatung § 95
Einzeltarif: 1 Einheit à 50 Minuten: € 90
Paartarif: 1 Einheit à 50 Minuten: € 110
Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung §107
Paartarif: 1 Einheit à 50 Minuten: € 125
Supervision
1 Einheit à 50 Minuten: € 120
MEDIATION
Auf Anfrage!
Links
ÖBVP – Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie
STLP – Steirischer Landesverband für Psychotherapie
Netzwerk Psychotherapie – freie Kassenplätze
ÖBM – Österreichischer Berufsverband für Mediation
Bundeskanzleramt für Frauen, Familie und Jugend
GLE – Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse
GZF – Gesundheitszentrum Frauental
Notfallsnummern
Rettungsnotruf – 144
Psychiatrie Landeskrankenhaus Graz – 0316 / 385 13 612
LKH Graz II – Standort Süd – 0316 / 21 91 0
Grünes Kreuz – 03463 / 2318
PsyNot – Psychiatrische 24-Stunden-Notfall-Hotline – 0800/ 44 99 33
Gesundheitstelefon (Auskunft ÄrztInnenbereitschaftsdienst,…) – 1450