Allgemeine Informationen Psychotherapie

PsychotherapeutInnen behandeln psychische Leiden nicht durch Medikamente, sondern mittels psychotherapeutischer Verfahren. Sie kommen aus unterschiedlichen Fachrichtungen.

INfos – ärztliche bestätigung – KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Für den Kostenzuschuss muss vor dem 2. Termin eine ärztliche Untersuchung (HausärztInnen, PsychiaterInnen) erfolgen.

Dafür benötigen Sie eine Bestätigung, die Sie in der 1. Sitzung bei mir erhalten oder im Folgenden downloaden können. Diese Bestätigung ist für die Sozialversicherungsträger und wird mit den Rechnungen eingereicht.

Bestätigung für die ärztliche Untersuchung bei Inanspruchnahme von Psychotherapie

Ab der 11. Behandlungsstunde muss für die Weitergewährung des Zuschusses ein Antrag gestellt werden, den Sie von mir rechtzeitig erhalten.

Verschwiegenheit

Alle PsychotherapeutInnen sowie Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte verpflichtet. (§15 Psychotherapiegesetz). In Österreich ist die Ausübung der Psychotherapie seit 1991 gesetzlich geregelt.

Therapievereinbarung

Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten, beginnend mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Vor- und Nachbereitungszeit von 10 Minuten werden auf der Honorarnote vermerkt. Die Häufigkeit und Gesamtdauer der Psychotherapiesitzungen/ Beratungen hängt von mehrern Faktoren ab und wird individuell vereinbart.

Privatkontakte und Psychotherapie, Beratung, Supervision etc. schließen einander aus.

Termine müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden (per Telefon, E-Mail oder SMS), ansonsten wird das volle Honorar (Ausfallshonorar) verrechnet.

Das heißt für Absagen genügt es in allen Fällen, dass Sie mir mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin eine E-mail schreiben (barbara.lagger@gmx.at), mich anrufen, auf meine Mailbox sprechen (Telefon: 0699 110 57 170) oder eine SMS zu schreiben. Sie sind dabei nicht darauf angewiesen, mich persönlich zu erreichen!
Bitte beachten Sie, dass nicht in Anspruch genommene bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Stunden leider nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden können!

Ein vollfinanzierter Kassaplatz über das Netzwerk Psychotherapie sieht auch eine 48 Stunden Absageregelung vor. Wenn das Ausfallshonorar nicht binnen einer Woche bezahlt wird, dann bekommt jemand von der Warteliste den frei werdenden Platz.

Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten gilt eine vereinbarte Stunde als ausgefallen und es besteht keine Wartepflicht seitens der Therapeutin über diesen Zeitraum hinaus.

Kosten

In der Regel gibt es über die Österreichische Gesundheitskasse einen Zuschuss für Psychotherapie (Gesprächstherapie) bei eingetragenen PsychotherapeutInnen, wobei Paartherapie hiervon ausgeschlossen ist;

Sie haben die Möglichkeit in meiner Praxis bar oder bargeldlos mittels EC-Karte zu bezahlen.

Psychotherapie Erwachsene

1 Einheit à 50 Minuten: € 100

Zuschüsse der jeweiligen Sozialversicherungsträger

€ 31,50 – ÖGK (vormals GKK) Selbstbehalt: 68,50
€ 42,40 – BVAEB (vormals BVA & VAEB) Selbstbehalt: € 57,60
€ 45,00 – SVS (vormals SVA & SVB) Selbstbehalt: € 55,00

Zudem wird eine psychotherapeutische Behandlung von verschiedenen
Zusatzversicherungen abgedeckt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an ihren Zusatzversicherungsträger.

Es gibt ein begrenztes Kontingent an Sozialtarifplätzen für Menschen mit nachweislich geringem Einkommen. Der Selbstbehalt ist hier geringer.

In der Steiermark gibt es auch ein Kontingent an vollfinanzierten Kassenplätzen, die durch das Netzwerk Psychotherapie Steiermark verwaltet werden und im Gesundheitszentrum Frauental bei mir möglich sind.

Psychotherapie Kinder- und Jugendliche

1 Einheit à 50 Minuten: € 110

Zuschüsse der jeweiligen Sozialversicherungsträger

€ 31,50 – ÖGK (vormals GKK) Selbstbehalt: 78,50
€ 42,40 – BVAEB (vormals BVA & VAEB) Selbstbehalt: € 67,60
€ 45,00 – SVS (vormals SVA & SVB) Selbstbehalt: € 65,00

Zudem wird eine psychotherapeutische Behandlung von verschiedenen
Zusatzversicherungen abgedeckt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an ihren Zusatzversicherungsträger.

Zuschüsse können zusätzlich bei den Bezirkshauptmannschaften beantragt werden.

In der Steiermark gibt es auch ein Kontingent an vollfinanzierten Kassenplätzen, die durch das Netzwerk Psychotherapie Steiermark verwaltet werden und im Gesundheitszentrum Frauental bei mir möglich sind.

Im Projekt „Gesund aus der Krise“ wird die psychosoziale Versorgung für Kinder und Jugendliche österreichweit angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie bei mir.

Paartherapie

1 Einheit à 75 Minuten: € 150

Elternberatung § 95

Einzeltarif: 1 Einheit à 50 Minuten: € 90
Paartarif: 1 Einheit à 50 Minuten: € 110

Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung §107

Paartarif: 1 Einheit à 50 Minuten: € 125

Supervision

1 Einheit à 50 Minuten: € 120

MEDIATION

Auf Anfrage!

Links

ÖBVP – Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie

STLP – Steirischer Landesverband für Psychotherapie

Netzwerk Psychotherapie – freie Kassenplätze

RIS – Psychotherapiegesetz

ÖBM – Österreichischer Berufsverband für Mediation

Bundeskanzleramt für Frauen, Familie und Jugend

GLE – Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse

GZF – Gesundheitszentrum Frauental

Gemeinde Frauental

Notfallsnummern

Rettungsnotruf –  144 

Psychiatrie Landeskrankenhaus Graz – 0316 / 385 13 612

LKH Graz II – Standort Süd – 0316 / 21 91 0

Grünes Kreuz – 03463 / 2318

PsyNot – Psychiatrische 24-Stunden-Notfall-Hotline – 0800/ 44 99 33

Gesundheitstelefon (Auskunft ÄrztInnenbereitschaftsdienst,…) – 1450